Herzlich Willkommen

Mit diesen kleinen Impressionen aus Hessen heißen wir die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachgebiet der Strahlentherapie und natürlich die Patientinnen und Patienten sowie alle Besucher herzlich willkommen auf unserer Homepage.

Wir haben uns als Verein konstituiert um den strahlentherapeutischen Sicherstellungsauftrag in Hessen gezielt umsetzen zu können.

Für Patienten und Besucher haben wir einige Informationen zum Thema Strahlentherapie zusammengetragen.

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Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt nachstehende Zwecke zur Durchführung des strahlentherapeutischen Sicherstellungsauftrages in Hessen durch seine Mitglieder:

  1. fachgerechte Versorgung von Patienten mit Tumorleiden mittels Strahlentherapie auf international anerkannten Qualitäts- und Quantitätsniveau durch:
    1. leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Behandlung jedes Tumorpatienten,
    2. Bestrahlung eines jeden Patienten im für multimodale Tumortherapiekonzepte erforderlichen und vorgegebenen Zeitrahmen;
  2. Schutz der Gesundheit und des Lebens der Tumorpatienten;
  3. Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des Vereins.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Möglichkeit der direkten Verhandlungen des Vereins mit den Krankenkassen neben den kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Gesundheitsanbietern,
  2. direkter Abschluss von Verträgen zur vertragsärztlichen oder sonstigen Versorgung, soweit dies die gesetzlichen Vorgaben im Bereich stationärer und ambulanter Leistungen zulassen,
  3. Sicherung der Existenz von ermächtigten und niedergelassenen Strahlentherapeuten in Hessen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen,
  4. Verbesserung der leitliniengestützten und wirtschaftlichen Kooperation der Vereinsmitglieder,
  5. Sicherung einer gleichen Bezahlung für gleiche Leistungen in Hessen.

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder

  1. in Hessen niedergelassene Strahlentherapeut, der im Rahmen des Sicherstel-lungsauftrages in eigener Praxis selbständig tätig ist,
  2. Strahlentherapeut mit einer personengebundenen Institutsermächtigung oder zeitlich begrenzten Ermächtigung zur Strahlentherapie an einem Krankenhaus in Hessen,
  3. an einer hessischen Universität als Hochschullehrer tätige Strahlentherapeut

werden, der den bezeichneten Vereinszweck unterstützt.

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